Mehr Infos

Rauchwarnmelder können Leben retten!

05.04.18

  • Die Rauchmelderpflicht besteht seit dem 01.01.2010 für alle Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Noch immer werden zwei Drittel aller Brandopfer im Schlaf überrascht. Ein Rauchwarnmelder warnt frühzeitig bei einer Rauchgasentwicklung mit einem lauten akustischen Signal.
  • Die aktuell gültige Landesbauordnung für MV sagt unter dem §48 Abs. 4 „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
  • Laut Mecklenburg-Vorpommerscher Landesbauordnung wird die Zuständigkeit nicht explizit erwähnt. Damit gilt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers (Vermieters). In der Fassung vor dem Oktober 2015 waren die Besitzer (in der Regel die Mieter) für die Ausrüstung Ihrer Wohnungen im geforderten Maße zuständig.

 

IMMORAISE bietet Ihnen einen vollumfänglichen Service, von der Bestandsaufnahme, über die Montage bis hin zur regelmäßigen Wartung/Inspektion und Sichtwartung der Geräte. Spezielle Liegenschaften erhalten individuelle Lösungen, von einfachen Rauchwarnmeldern bis hin zu Funkrauchwarnmeldern, bei IMMORASIE brennt nichts an.

Sicherheit geht vor, für Sie als Vermieter bis hin zum Nutzer.

 

Prüfsiegel, Produkt- und Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder

Europäische Produktnorm für Rauchwarnmelder

  • legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest
  • schreibt vor, dass alle in Europa verkauften Rauchwarnmelder ein CE-Zeichen tragen müssen
  • muss vom Hersteller eingehalten werden

 

Deutsche Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder

  • legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmelder in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest
  • schreibt vor, dass nur Rauchwarnmelder gemäß EN 14604 eingesetzt werden dürfen
  • besagt, dass Rauchwarnmelder als Einzel- oder funkvernetzte Melder betrieben werden dürfen
  • muss vom Besitzer bzw. Betreiber der Wohnung eingehalten werden

 

Das „Q“-Prüfsiegel für Rauchwarnmelder

  • kennzeichnet echte Qualitätsprodukte
  • ist eine eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V.
  • wird von einem unabhängigen Prüfinstitut vergeben (z.B. VdS)
  • basiert auf der Richtlinie vfdb 14-01/ VdS 3131
  • besagt, dass die Melder nach folgenden Kriterien geprüft wurden: mechanische Einwirkungen, fest eingebaute 10-Jahres Batterie, lange Haltbarkeit, Gehäusekonstruktion, Korrosionsschutz, Fertigungsstandard, Temperaturwechselbeanspruchung, elektromagnetische Verträglichkeit

Sie haben Fragen?

Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Email, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.