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Das sollten Sie wissen! Termine und Fristen der Betriebskosten­abrechnung

Für Wohnraumvermieter gilt zunächst gemäß § 556 Abs. 3 BGB, dass über die Vorauszahlungen der Betriebskosten jährlich abzurechnen ist. Dies wird im Allgemeinen dahingehend verstanden, dass der Zeitraum, über den abgerechnet wird, nicht länger sein darf als 12 Monate. Wohnraummietern muss nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten […]

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