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Was sind Betriebskosten überhaupt?

02.02.18

Betriebskosten sind regelmäßig wiederkehrende Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Immobilie durch den Mieter entstehen und ihm den Gebrauch der Mietsache ermöglichen.

Der Vermieter kann diese Kosten im Mietvertrag einzeln bezeichnen oder pauschal auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Es können auch einzelne Nutzer von Kostenpositionen befreit werden. Die Kostenarten, die für die Betriebskostenabrechnung herangezogen werden, teilt uns der Vermieter einmalig mit, sollte es Änderungen geben werden wir umgehend vor der Erstellung der Abrechnung darüber informiert.

Typische Nebenkosten sind die Energiekosten, die der Vermieter nach Vorgabe des Gesetzes zumindest teilweise nach Verbrauch, im Übrigen nach Wohnfläche oder Personenzahl, umlegen und abrechnen darf. Die Betriebskostenverordnung zählt selbst insgesamt 16 Positionen auf, die die Parteien individuell um zusätzliche Kostenansätze ergänzen können. Hier ein Beispiel möglicher Kostenpositionen und deren Umlagevarianten.

Betriebskostenabrechnung

Wurden im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen, greift das Mietrechtsreformgesetz, welches nach dem 01.09.2001 in Kraft getreten ist. Dieses besagt, dass die Betriebskosten nach der Wohnfläche umzulegen sind, sofern keine anderweitige Regelung getroffen ist und keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt.

Jede Liegenschaft hat individuelle Anforderungen auf die sich IMMORAISE einstellt. Wir schaffen Transparenz und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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